HAUPTMENÜ
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§ 4 (1) unserer Statuten regelt die Arten der Mitgliedschaft. Die Mitglieder unseres Vereines gliedern sich in
ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie in Ehrenmitglieder.
» Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen
und ein Mindestalter von 18 Jahren aufweisen.
» Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch
Zahlung des von der Generalversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrages fördern.
» Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Mitglied unseres Vereines kann jede physische Person werden, sofern diese unbescholten ist. Über die Aufnahme
von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die
Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Ernennung zum
Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
Unsere Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des
Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das
aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern
zu. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu
fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins
Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der
Vereinsorgane zu achten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind
zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung
beschlossenen Höhe verpflichtet.
Aufgrund der großen Anzahl werden unsere außerordentlichen Mitglieder nicht namentlich angeführt!
Wir danken diesen jedoch herzlich für die tolle Unterstützung!
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